Bitte um Belehrung
Dem blog
https://www.mmnews.de/index.php/etc/6885-totale-internet-zensur-ab-2011
entnehme ich folgende Informationen:
Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren).
Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten. Für die meisten Betreiber von Websites wird aus rein praktischen Gründen weder die mögliche Verwendung einer technischen Altersprüfung noch eine "Sendezeitbeschränkung" in Frage kommen. Ihnen bleibt dann nur die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe. Doch auch das ist schwierig und kommt für einen normalen Blog sicher nicht infrage.
Ich kann bloß nichts damit und dem Rest des Artikels anfangen.
- Wie soll denn die Klassifizierung meiner Webseite vor sich gehen? Ist Denken jugendgefährdend? Pädagogen wissen, dass Ironien vor einem gewissen Alter überhaupt nicht verstanden werden. Wäre mein Zeugs dann ab 16 oder ab 18?
- Heißt das, dass ich die Kommentarfunktion abschalten muss, und wie geht das? Weil jeder mir nicht Wohlgesinnte Inhalte einschleusen könnte, die von mir gar nicht mehr bezahlbare Geldstrafen nach sich zögen?
- Hiiiilfä!!!
Erbschaftsrecht
A: „Aber ich will doch meinen Kindern bloß nach dem Maß ihrer Bedürftigkeit helfen!“
B: „Da würde ich an deiner Stelle aber erst mal die Rechtslage prüfen.“
https://www.mmnews.de/index.php/etc/6885-totale-internet-zensur-ab-2011
entnehme ich folgende Informationen:
Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren).
Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten. Für die meisten Betreiber von Websites wird aus rein praktischen Gründen weder die mögliche Verwendung einer technischen Altersprüfung noch eine "Sendezeitbeschränkung" in Frage kommen. Ihnen bleibt dann nur die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe. Doch auch das ist schwierig und kommt für einen normalen Blog sicher nicht infrage.
Ich kann bloß nichts damit und dem Rest des Artikels anfangen.
- Wie soll denn die Klassifizierung meiner Webseite vor sich gehen? Ist Denken jugendgefährdend? Pädagogen wissen, dass Ironien vor einem gewissen Alter überhaupt nicht verstanden werden. Wäre mein Zeugs dann ab 16 oder ab 18?
- Heißt das, dass ich die Kommentarfunktion abschalten muss, und wie geht das? Weil jeder mir nicht Wohlgesinnte Inhalte einschleusen könnte, die von mir gar nicht mehr bezahlbare Geldstrafen nach sich zögen?
- Hiiiilfä!!!
Erbschaftsrecht
A: „Aber ich will doch meinen Kindern bloß nach dem Maß ihrer Bedürftigkeit helfen!“
B: „Da würde ich an deiner Stelle aber erst mal die Rechtslage prüfen.“
gitano - 8. Dez, 08:19
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen